Kassenzahnspange – Kostenerstattung beim Wahlarzt

Kassenzahnspange/Kosten

Bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsen kann eine Bezuschussung je nach Zahnfehlstellung auch beim Wahlarzt möglich sein.

Die „Kassenzahnspange“ für Bracketbehandlungen gibt es seit Juni 2015 für Kinder und Jugendliche mit gravierenden Zahnfehlstellungen (IOTN 4 und 5) vom 12. bis zum 18. Lebensjahr. Wir beurteilen als kieferorthopädische Wahlarztpraxis, ob Ihr Kind einen Schweregrad IOTN  4 oder 5 aufweist (IOTN = Index of orthodontic treatment need).

Falls dies zutrifft, erhalten Sie einen Kostenersatz in Höhe von 80 bis 100% des vertraglich festgelegten Tarifes des Krankenversicherungsträgers. Das sind derzeit 3.669,6 € bis 4.587,00 € für festsitzende Zahnspangen mit Metall-Brackets. Der Kassentarif unterscheidet sich allerdings von den autonomen Honorarrichtlinien (8.198,00 €). Weiße Brackets sind reine Privatleistungen. Schienentherapien können je nach Kasse bezuschusst werden.

Für Patienten, die Anspruch auf eine Kassenzahnspange haben, gelten folgende Tarife:

Kieferorthopädische Beratung      35 € (Rückvergütung dzt. 18 € )
Diagnosepaket ( Fernröntgen, Röntgen- und Modellanalyse Planung )

Panoramaröntgen

  260  (Privatleistung)

 70 €  (Rückvergütung dzt. 35€ möglich)

IOTN-Feststellung (inkl. Röntgen)     90 € (Rückvergütung dzt. 52,40 € bis 65,50 €)
Interzeptive Behandlung / Frühbehandlung 1.400 – 2.200 € (Rückvergütung dzt. 912,00 €  bis 1140,00 €)
Behandlungspauschale der kieferorthopädischen Hauptbehandlung 5.300 – 7.000€ (Rückvergütung dzt. 3.669,6 € bis 4.587,00 €)
Ausgliederung nach einem Behandlerwechsel    350 € (Rückvergütung dzt. 229 €)
Abbruch der kieferorthopädischen Hauptbehandlung    350 € (Rückvergütung dzt. 229 €)

Hinweis: Rückvergütung nach Antragstellung an die entsprechende Kasse. Alle Angaben OHNE Gewähr.

Diese Tarife können sich je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad der Behandlung zwischen ± 30 % bewegen und betreffen nur den IOTN – Grad 4 und 5.
Als Wahlkieferorthopäde orientiere ich mich preislich an den autonomen Honorarrichtlinien der österreichischen Zahnärztekammer.