Kassenzahnspange – Kostenerstattung beim Wahlarzt

Bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsen kann eine Bezuschussung je nach Zahnfehlstellung auch beim Wahlarzt möglich sein.
Die „Kassenzahnspange“ für Bracketbehandlungen gibt es seit Juni 2015 für Kinder und Jugendliche mit gravierenden Zahnfehlstellungen (IOTN 4 und 5) vom 12. bis zum 18. Lebensjahr. Wir beurteilen als kieferorthopädische Wahlarztpraxis, ob Ihr Kind einen Schweregrad IOTN 4 oder 5 aufweist (IOTN = Index of orthodontic treatment need).
Falls dies zutrifft, erhalten Sie einen Kostenersatz in Höhe von 80 bis 100% des vertraglich festgelegten Tarifes des Krankenversicherungsträgers. Das sind derzeit 3.669,6 € bis 4.587,00 € für festsitzende Zahnspangen mit Metall-Brackets. Der Kassentarif unterscheidet sich allerdings von den autonomen Honorarrichtlinien (8.198,00 €). Weiße Brackets sind reine Privatleistungen. Schienentherapien können je nach Kasse bezuschusst werden.
Für Patienten, die Anspruch auf eine Kassenzahnspange haben, gelten folgende Tarife: